Berufsbild

Heilpraktiker behandeln Patienten mit natürlichen Heilmitteln. Der gesamte Mensch steht im Mittelpunkt der Behandlung (Ganzheitsmedizin) und die Selbstheilungskräfte des Körpers werden gestärkt. Heilpraktiker haben die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung; dies ist im Heilpraktikergesetz geregelt. "Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (§1,2). Diese Erlaubnis erhält man nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt. Es ist ein freier Beruf.

 


 

 

Anders als Ärzte dürfen Heilpraktiker gefährliche Infektionskrankheiten nicht behandeln (aufgeführt im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen.

 


 

 

Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten ganz oder zu einem Teil, gesetzlich Versicherte bezahlen den Heilpraktiker selbst. Ein erster Besuch mit Anamnese, Untersuchung und Beratung kostet bei mir in der Regel zwischen 50 und 70 Euro. Grundlage für die Höhe der Kosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder eine Vereinbarung mit dem Patienten.